Die Gesellschaft bezweckt, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Grundstücksgeschäfte: a) den Handel und die Vermietung von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Luxuswagen; b) alle Tätigkeiten im Bereich des Grundstückwesens, insbesondere den Kauf, Verkauf, die Erschliessung, den Bau von Grundstücken, die technische Überwachung von Gebäuden, die Bauleitung sowie die Erschliessung von Grundstücken und Gebäuden; c) die Vermietung und Verwaltung von Grundstücken; die Erstellung von Grundstücksgutachten. Die Gesellschaft kann insbesondere: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an anderen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, diese erwerben oder gründen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.