Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, der Verkauf und die Verwaltung von Beteiligungen im Sinne einer Holdinggesellschaft, unter Ausschluss der durch das LFAIE verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter an in der Schweiz oder im Ausland ansässigen Handels- oder Industrieunternehmen durch den Kauf von Aktien, Obligationen, Anteilen, die Inhabung von Forderungen oder jede andere geeignete Form, den Erwerb von Patenten und Marken vornehmen. Die Gesellschaft kann den Aktionären oder Dritten Kredite gewähren, sich für von den Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandtiteln oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren, ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen. Die Gesellschaft kann jede kommerzielle und finanzielle Tätigkeit, jede Investition oder jede andere Tätigkeit ausführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht oder die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet ist. Sie kann diese Operationen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter als Vertreter oder Bevollmächtigter durchführen oder durch Dritte für ihre Rechnung ausführen lassen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland teilhaben.