Die Gesellschaft bezweckt den Kauf, Verkauf und die Verwaltung von Immobilien, die Führung einer Immobilienentwicklung und alle anderen mit dem Immobilienwesen verbundenen Tätigkeiten, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, sowie den Betrieb eines allgemeinen oder totalen Bau- und Renovationsunternehmens. Die Gesellschaft kann im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.