In der Schweiz und im Ausland kann die Gesellschaft eine Tätigkeit als kollektiver Vermögensverwalter im Sinne von Artikel 24 Abs. 1 LEFin ausüben. Die Gesellschaft kann entweder auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte (mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte) in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen. Sie kann auch in der Schweiz und im Ausland nach vorheriger Information der FINMA Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Die Gesellschaft kann auch ihren Aktionären Kredite gewähren und/oder sich für Kredite, die Dritte ihren Aktionären gewähren, solidarisch verpflichten, bürgen oder garantieren.