Die Gesellschaft hat zum Zweck alle Immobiliengeschäfte, mit Ausnahme derjenigen, die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz (LFAIE) verboten sind. Die Gesellschaft kann, als sekundären Zweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Niederlassungen gründen, im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sowohl beweglich als auch unbeweglich (mit Ausnahme aller durch das LFAIE verbotenen Geschäfte), ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, Kredite an ihre Aktionäre und an Dritte gewähren, sich für Kredite, die von Aktionären und Dritten aufgenommen wurden, als Bürge einsetzen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.