Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an allen Gesellschaften, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte, zu erwerben. Die Gesellschaft kann, als sekundären Zweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: - Zweigniederlassungen errichten, - allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobile oder immobile Tätigkeit (mit Ausnahme aller durch das BWG verbotenen Geschäfte) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, - ihren Aktionären und Dritten Kredite gewähren, - für von Aktionären und Dritten aufgenommene Darlehen bürgen, - diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.