Baustellenüberwachung, Erstellung von Mengenberechnungen, Leitung und Überwachung von Arbeiten, Durchführung von Design-, Grafik-, Architektur- und Innenarchitekturarbeiten, Beratung des Bauherrn sowie alle Tätigkeiten im Bereich der Immobilienvermarktung und -bewertung, ausgenommen der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobiliären oder immobiliären Tätigkeiten ausführen, die direkt oder indirekt mit diesem Zweck in Zusammenhang stehen.