Die Gesellschaft bezweckt alle Geschäfte, die direkt oder indirekt mit der Beteiligung an Unternehmen in irgendeiner Form zusammenhängen, sowie die Verwaltung, Führung, Kontrolle und Entwicklung dieser Beteiligungen, unter Ausschluss von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verboten sind. Sie kann mit oder ohne Sicherheit Kredite aufnehmen, ihre Vermögenswerte verpfänden oder hypothekarisch belasten und sich persönlich oder sachlich für andere Unternehmen, Gesellschaften oder Dritte verbürgen, vorbehältlich der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle Geschäfts- und Handelstätigkeiten ausführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen oder die seine Verwirklichung erleichtern oder fördern können, unter den vorbezeichneten gesetzlichen Vorbehalten. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen; ihren Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.