In der Schweiz und im Ausland: Halten und Erwerb von Beteiligungen, ausgenommen sind Operationen, die durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verboten sind, an allen Gesellschaften und Unternehmen, insbesondere im Bereich des Handels, der Verarbeitung, Lagerung und des Transports von Energieerzeugnissen und insbesondere von Erdölprodukten und Erdölprodukten; Gewährung aller Garantien für die Durchführung eines Unternehmens, direkte oder indirekte Unterstützung bei der Gründung neuer Gesellschaften, Fusion von bestehenden Gesellschaften, teilweiser oder vollständiger Verkauf von Vermögenswerten und dies in jeder Form (vgl. Statuten für vollständigen Zweck).