Förderung aller kulturellen oder sonstigen Initiativen, die dazu beitragen, Kunstwerke bekannt zu machen, zu schätzen und zu bewerten, sowie aller kulturellen, wissenschaftlichen und Bildungsaktivitäten im Zusammenhang mit antiker, moderner und zeitgenössischer Kunst. Planung und Organisation von Veranstaltungen, Konferenzen, Konferenzen, Debatten, Seminaren, Fortbildungskursen, Studiengruppen und Forschungsprojekten. Förderung und Bewerbung von Künstlern. Herausgabe von Publikationen aller Art, Druck, Verlag, Verkauf von Bänden, Monografien (ausgenommen Tagespresse). Betrieb von Kunstgalerien, Kauf, Verkauf, Leihgabe, Vermittlung von Kunstwerken im eigenen Namen und im Namen Dritter, Durchführung von Schätzungen, Gutachten und Beratungen im Kunstbereich, Organisation von Auktionen im eigenen Namen oder im Namen Dritter, Organisation und Betreuung von Kunst- und Kulturausstellungen. Beteiligung an Gesellschaften mit ähnlichem Zweck und Durchführung aller Aktivitäten, die mit dem Gesellschaftszweck verbunden sind. Um die Gesellschaftszwecke zu erreichen, kann die Gesellschaft außerdem alle notwendigen mobiliaren, immobilen, finanziellen und vermögensrechtlichen Transaktionen durchführen, die die Entscheidungsgremien für opportun und zweckmäßig halten.