Die Gesellschaft hat den Zweck, den Kauf, den Verkauf, die Verwaltung von Immobilien, die Verwaltung einer Immobilienpromotion und alle anderen mit der Immobilienbranche verbundenen Tätigkeiten, mit Ausnahme der Operationen, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer (BstG) verboten sind, sowie den Betrieb eines General- oder Totalunternehmens für Bau und Renovierung. Die Gesellschaft kann im Allgemeinen alle Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Verbindung stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.