Die dauerhafte Inhabung und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften in sämtlichen in der Schweiz und im Ausland zulässigen Rechtsformen; die Durchführung von Finanzoperationen mit verbundenen Gesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften sowie Stiftungen zu gründen und kann an anderen Gesellschaften teilhaben. Die Gesellschaft ist berechtigt, in der Schweiz und im Ausland Grundstücke zu erwerben und zu belasten für den eigenen Bedarf und/oder zur Erreichung des Gesellschaftszwecks. Die Gesellschaft ist berechtigt, jede weitere Tätigkeit auszuüben, die zur Erreichung der Gesellschaftszwecke oder -ziele geeignet ist oder damit in irgendeiner Weise in Zusammenhang steht, und zwar sowohl in der Schweiz als auch im Ausland.