Ausgenommen der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, verfolgt die Gesellschaft folgende Zwecke: den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Beteiligung an allen Arten von Gesellschaften, einschließlich aller Dienstleistungen, Mandate, Beratungen und damit verbundenen Tätigkeiten; alle Beratungen im Bereich der Vermögensstrukturierung; die Ausübung aller Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere die Immobilienentwicklung, das Halten von Immobilien und deren Verwaltung, den Verkauf und Kauf von Immobilien, einschließlich aller Dienstleistungen, Beratungen und damit verbundenen Tätigkeiten; die Gewährung von Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte, wenn dies ihren Interessen dient. Als sekundären Zweck kann die Gesellschaft, ausgenommen der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, auch: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, ob mobil oder immobil, ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen gründen.