Die Gesellschaft verfolgt den Zweck: jede Tätigkeit auf dem Gebiet der Augenheilkunde, insbesondere die Zurverfügungstellung von medizinischem Personal; den Erwerb, Verkauf, die Verwaltung von Beteiligungen, die Führung und Finanzierung von Unternehmen aller Art in der Schweiz und im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann zudem für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen. Sie kann auch an anderen Unternehmen teilnehmen und Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Sie kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite gewähren, sich für Kredite, die von ihren Geschäftsführern oder Dritten aufgenommen werden, verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandbriefen oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte verpfänden, um jede Forderung zu sichern.