Die Gesellschaft bezweckt alle Immobiliengeschäfte, den Kauf und Verkauf von Immobilien, die Immobilienerrichtung, die Beteiligung an jeder Immobiliengesellschaft, das Maklerwesen, die Verwaltung von Immobilien, die Immobilienverwertung, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Immobiliengeschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann an allen Unternehmen Beteiligungen erwerben, jede Tätigkeit ausüben und jede Funktion übernehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht. Sie kann ihren Aktionären oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.