Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von ärztlich verordneten Pflegeleistungen zu Hause; die Institution ist auch damit beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit zu Hause zu erhalten, wenn der Gesundheitszustand oder die Abhängigkeit Pflege und praktische Hilfe erfordern, nämlich insbesondere:
a) die Hilfsleistungen, einschließlich insbesondere der Elternvertretung, der Ernährung, der Sicherheit zu Hause und der Aufrechterhaltung des sozialen Kontakts;
b) die Haushaltshilfeleistungen zu Hause, die die Aufgaben der Haushaltsführung umfassen, sofern die erforderlichen Bedürfnisse einer Bewertung unterzogen wurden;
c) die Begleitleistungen, insbesondere die soziale Begleitung der Begünstigten, und eine administrative Unterstützung;
d) die Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen für die Angehörigen.
Die Gesellschaft kann, sei es für eigene Rechnung, sei es für Rechnung Dritter, alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, immobilienbezogenen oder mobilienbezogenen Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen beteiligt sein, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert, mit Ausnahme der Geschäfte, die durch das Geldwäschereigesetz verboten sind.