Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Restaurants oder öffentlichen Einrichtungen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären und immobiliären Geschäfte tätigen, ausgenommen solche, die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verboten sind, und alle Verträge abschließen, die der Entwicklung des Gesellschaftszwecks dienen oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.