Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines landwirtschaftlichen Unternehmens sowie den Erwerb von landwirtschaftlichen Liegenschaften, unter strenger Einhaltung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) und des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.