Die Gesellschaft hat den Zweck, einen landwirtschaftlichen und Weinbaubetrieb zu betreiben. Sie kann alle finanziellen, kommerziellen, industriellen und immobilienbezogenen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder Subunternehmer beauftragen. Sie kann Darlehen an ihre Gesellschafter oder an Dritte gewähren, sich für von ihren Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren und diese Vermögenswerte als Sicherheit für alle Forderungen einsetzen.