Die Ausübung von Treuhandgesellschaften, die Ausführung aller Aufträge, die in den Rahmen der Tätigkeiten einer Treuhandgesellschaft fallen, und alle damit verbundenen Arbeiten, wie insbesondere Buchhaltung, Rechnungsprüfung, finanzielle und steuerliche Beratung, Gründung und Verwaltung von Unternehmen, Kauf und Verkauf von Geschäftsimmobilien, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Finanzinstitute und die Finanzgruppen (FINIG) verbotenen Operationen und die Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder ähnliches Ziel verfolgen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz oder im Ausland errichten, alle Finanz-, Handels-, Industrie- und Immobiliengeschäfte tätigen (mit Ausnahme der durch das FINIG verbotenen Operationen), unter der Voraussetzung, dass bei in der Schweiz gelegenen Immobilien diese ausschließlich kommerziell genutzt werden müssen, und alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.