Die Gesellschaft hat den Zweck, alle Ratschläge zu erteilen und alle Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung und Steuern zu erbringen und, weiter gefasst, alle Handels- und Finanzgeschäfte (mit Ausnahme derer, die sich aus dem Auftrag eines Finanzintermediärs im Sinne des GAFI ergeben) durchzuführen, sei es in Bezug auf bewegliche oder unbewegliche Vermögenswerte (mit Ausnahme der Geschäfte, die durch das Geldwäschereigesetz verboten sind), in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck und geeignet, ihre Interessen zu fördern. Darüber hinaus kann die Gesellschaft an allen Schweizer oder ausländischen Unternehmen teilnehmen, solche Gesellschaften erwerben, mit anderen Unternehmen fusionieren sowie Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann Darlehen oder Vorschüsse an ihre Gesellschafter oder Dritte gewähren sowie für Kredite, die von Gesellschaftern oder Dritten aufgenommen werden, bürgen, solche Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder anderen Titeln garantieren.