Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an inländischen und ausländischen Gesellschaften sowie die Finanzierung in jeglicher Form zugunsten der direkt oder indirekt beteiligten oder von der eigenen Konzernmuttergesellschaft direkt oder indirekt kontrollierten Gesellschaften. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen aller Art, mit Ausnahme derjenigen, die den geschützten Berufen vorbehalten sind, zugunsten der direkt oder indirekt beteiligten oder von der eigenen Konzernmuttergesellschaft direkt oder indirekt kontrollierten Gesellschaften. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft auch Patente, Marken, Anlagen und bewegliche Vermögensgegenstände, die ihr gehören, sowie unbewegliches Vermögen erwerben, veräußern und tauschen, sowie Rechte an unbeweglichem Vermögen begründen, ändern oder löschen. Die Gesellschaft kann Bürgschaften und Garantien jeder Art für Dritte, auch wenn diese nicht Gesellschafter sind, übernehmen und jede Art von Immobilien- und Finanztransaktionen durchführen, die das Verwaltungsorgan als zweckmäßig oder notwendig für die Erreichung des Gesellschaftszwecks erachtet. Sie kann direkt oder indirekt Anteile oder Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen übernehmen oder veräußern, die ein ähnliches, verwandtes oder damit verbundenes Ziel verfolgen, jedoch nicht im Vordergrund des Gesellschaftszwecks stehen und keine Tätigkeit gegenüber der Öffentlichkeit ausüben, sondern nur gegenüber den beteiligten Gesellschaften.