Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, das Halten, die Finanzierung, den Verkauf und die Abtretung von Beteiligungen an allen schweizerischen oder ausländischen Unternehmen und Gesellschaften, ob finanzieller, industrieller, kommerzieller, mobiliarer oder immobilierer Natur, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen gründen sowie Beteiligungen an allen Unternehmen halten. Die Gesellschaft kann Grundstücke und geistige Eigentumsrechte (insbesondere Patente, Marken, Lizenzen, Fabrikationsverfahren) erwerben, halten, entwickeln, verwalten, nutzen, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfts-, Finanz- oder anderen Operationen durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen. Die Gesellschaft kann Kredite und andere direkte oder indirekte Finanzierungen an Konzerngesellschaften und Dritte, einschließlich ihrer Aktionäre (direkte und indirekte) sowie an Gesellschaften der Konzerngruppen dieser Letzteren, gewähren, einschließlich im Rahmen von zentralisierten Cash-Management-Vereinbarungen (Cash-Pooling), und für ihre Verpflichtungen aller Art Sicherheiten stellen, einschließlich durch Pfandrechte oder treuhänderische Übertragung von Gesellschaftsvermögen oder Garantien aller Art, entgeltlich oder unentgeltlich.