unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, den Kauf, Verkauf, die Bewirtschaftung und Vermietung von Grundstücken und Liegenschaften sowie den Bau, die Umgestaltung und die Renovation von Gebäuden und alle damit verbundenen Geschäfte; die Gesellschaft kann ferner, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Schweiz gründen, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben, ihren Aktionären, Tochtergesellschaften oder Dritten Darlehen gewähren oder erhalten, Garantien und Sicherheiten einräumen und alle Massnahmen treffen, die zur Förderung ihres Zwecks geeignet erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen.