Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Arztpraxis. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck wie sie selbst verfolgen, alle wirtschaftlichen, industriellen, finanziellen, mobiliaren und immobiliaren Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme aller Geschäfte, die dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute und die Verwalter von Vermögenswerten unterliegen. Die Gesellschaft kann Darlehen gewähren oder Garantien erteilen, wenn dies ihren Interessen dient.