Der Erwerb, Verkauf, die Verwaltung von Beteiligungen, die Führung und Finanzierung von Unternehmen aller Art, in der Schweiz und im Ausland, unter Ausschluss jeglicher Finanzdienstleistungen oder Beratung von Kunden im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) und Vermögensverwaltung im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG). Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; Kredite oder Garantien jeder Art an ihre Aktionäre oder an Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen.