Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, im eigenen Namen oder im Namen Dritter, als Vertreterin oder in treuhänderischer Funktion, an Handels-, Industrie-, Finanz- und Immobilienunternehmen in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme aller Geschäfte, die gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verstoßen, durch den Erwerb von Aktien, Obligationen, Anteilen, die Inhabung von Forderungen in jeder anderen geeigneten Form. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle und industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt (mit Ausnahme aller Geschäfte, die durch das BGFA verboten sind); in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen; an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.