Die Übernahme von direkten oder indirekten Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen im Sinne einer Holdinggesellschaft, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (Finanzmarktgesetz, FIMAG) verbotenen Operationen, soweit es sich um Immobilienbeteiligungen in der Schweiz handelt, wird sich auf eine ausschliesslich gewerbliche Nutzung beschränken; die Gesellschaft kann: entweder auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter, alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen; Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; Tochtergesellschaften, Aktionären oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren.