Der Zweck der Gesellschaft besteht in erster Linie in der Erwerbung, dem Halten, dem Verkauf, dem Tausch und der Vermietung von Immobilien aller Art im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA). Als sekundären Zweck kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland: - Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen gründen, - an anderen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, diese erwerben oder gründen, - allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die ihre Entwicklung fördert und direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt, - diese Geschäfte für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter als Vertreter, Bevollmächtigter oder Kommissionär durchführen oder durch Dritte ausführen lassen, - den Aktionären und Dritten Kredite gewähren, Leasingverträge abschließen, für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Kredite bürgen und ihre Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen absichern.