Um die Fortsetzung von beruflichen oder universitären Studien oder an Fachhochschulen (HES) zu fördern und damit das Erlernen und/oder die Erlangung eines Berufs, hat die Stiftung als Hauptzweck, rückzahlbare Darlehen auf Ehrenwort und/oder Stipendien und/oder Subventionen an Studenten zu gewähren, die den folgenden Kriterien entsprechen: Der Student, der den Antrag auf Gewährung eines Darlehens stellt, ist ein Junge oder ein Mädchen im Alter von sechzehn (16) bis fünfunddreißig (35) Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung, und der Student ist entweder: iranischer Staatsbürger; iranischer Abstammung und naturalisierter Schweizer; aus einer Gemeinde in den Kantonen Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Wallis und Jura; Schweizer Staatsbürger, geboren in Genf oder seit mindestens 10 Jahren in Genf wohnhaft; es wird spezifiziert, dass unter „beruflichen Studien“ die nach der obligatorischen Schulzeit absolvierten Ausbildungen verstanden werden, die durch den Besuch von Kursen am Zentrum für berufliche, technische und handwerkliche Ausbildung (CEPTA) erfolgen; es wird präzisiert, dass die Studien, damit der Student von einem Darlehen profitieren kann, an einer Schule im Kanton Genf stattfinden müssen, mit Ausnahme der EPFL in Lausanne; die Stiftung kann außerdem Subventionen für die Finanzierung von Veröffentlichungen mit kulturellem und akademischem Charakter gewähren; die Stiftung hat als zweiten Zweck, der Bevölkerung von Genf in Katastrophenfällen zu helfen, bedürftigen älteren Menschen zu helfen und kulturellen und bildungspolitischen Institutionen in Genf zu helfen; die Stiftung verfolgt keinen gewinnorientierten Zweck.