Die Stiftung hat den Zweck, Organisationen und Projekte von öffentlichem Nutzen und katholische Wohltätigkeitsorganisationen im Ausland sowie in der Schweiz zu unterstützen. Zur Erfüllung ihrer Zwecke gewährt die Stiftung finanzielle Unterstützung an verdienstvolle Organisationen, Institutionen und Projekte, wie z.B. Schulen, Waisenhäuser, öffentlich-nützige Vereine sowie Gemeinschaften, die den Bedürftigsten Hilfe, finanzielle und Nahrungsmittelunterstützung bieten. Zu diesem Zweck ist der Stiftungsrat befugt, im Rahmen der Statuten nach eigenem Ermessen Verteilungen an die von ihm ausgewählten Organisationen vorzunehmen, vorausgesetzt, diese erfüllen die in den vorliegenden Statuten definierten Merkmale. Das Vermögen der Stiftung und ihre Erträge können für die oben genannten Verteilungen verwendet werden. Die Stiftung verfolgt keinen gewinnbringenden Zweck.