Die Stiftung hat den ausschließlichen und unwiderruflichen Zweck, Personen in Not zu unterstützen, insbesondere benachteiligte und/oder kranke Kinder, hauptsächlich in der Romandie, aber auch im restlichen Teil der Schweiz und im Ausland. Sie wirkt auf die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen, ihres Wohlbefindens und ihrer persönlichen Entwicklung hin, insbesondere durch die Unterstützung von Projekten mit sozialem, bildungsbezogenem, medizinischem oder solidarischem Charakter sowie durch jede Handlung, die ähnliche Ziele verfolgt. Die Stiftung verfolgt keinen gewinnbringenden Zweck. Ihre Gewinne können nur ihre Vermögenswerte erhöhen und ihre Verluste werden nur durch ihr Vermögen gedeckt. Die Tätigkeit der Stiftung im Rahmen ihres Zwecks kann in einer Hausordnung präzisiert werden. Die Gründer behalten sich das Recht vor, den Zweck der Stiftung unter den Bedingungen von Artikel 86a ZGB zu ändern. Der neue Zweck muss jedoch ein reiner Zweck des öffentlichen Nutzens bleiben. Dieses Recht kann nur unter den von der Gesetzgebung vorgesehenen Bedingungen ausgeübt werden.