Förderung und Unterstützung der Entwicklung und des Wohlergehens von Jugendlichen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität in den Bereichen Sport, Kultur, Ausbildung und Bildung. Die Stiftung verfolgt auch karitative Ziele. Zu diesem Zweck kann sie insbesondere folgende Maßnahmen finanzieren und/oder unterstützen: 1. Finanzielle Unterstützung von Bauprojekten oder Renovierungen von Einrichtungen oder Infrastrukturen, die für die Ausübung von Sport, Kultur, Ausbildung oder Bildung bestimmt sind; 2. Vergabe von Stipendien in den Bereichen Sport, Kultur und Akademie; 3. Finanzielle Unterstützung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität; 4. Finanzielle Unterstützung von verdienten Sportlern; 5. Unterstützung humanitärer Aktionen. Sie verfolgt keine gewinnorientierten Ziele. Das Kapital und der eventuelle Gewinn aus ihrer Verwaltung sind ausschließlich und unwiderruflich für den in Artikel 5 genannten Zweck bestimmt. Sie hat insbesondere keine kommerzielle Tätigkeit. Im Falle einer finanziellen Tätigkeit, nämlich der Verwaltung des Stiftungskapitals, wird der Ertrag ausschließlich für die Verwirklichung ihrer Ziele verwendet. Diese Tätigkeit kann nur ergänzend sein und steht nicht in Konkurrenz zu nicht von der Steuer befreiten Institutionen.