Die Stiftung bezweckt den Erwerb, die Errichtung und die Verwaltung von Immobilien, um der Bevölkerung, insbesondere derjenigen von Collonge-Bellerive, qualitativ hochwertige Wohnungen zu angemessenen Mieten zur Verfügung zu stellen oder deren Bereitstellung zu unterstützen, insbesondere aber nicht ausschließlich im Rahmen der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung über soziale Wohnungen, sowie Gewerbe-, Handels-, Handwerks- und allgemein nutzbare Räumlichkeiten. Zu diesem Zweck kann die Stiftung alle mit ihrem Zweck zusammenhängenden Geschäfte tätigen, vorbehältlich der Artikel 16 und 17 unten, insbesondere: a) Immobilien oder Teile von Immobilien erwerben oder unentgeltlich übertragen lassen; b) Rechte oder Dienstbarkeiten an Immobilien einräumen oder sich einräumen lassen; c) Anteile an Immobiliengesellschaften oder Genossenschaftsanteile erwerben, solche Gesellschaften gründen oder auflösen; d) Immobilien errichten oder errichten lassen, alle Ausstattungsarbeiten ausführen oder ausführen lassen; e) Immobilien umbauen; f) alle Studien, einschließlich Planungsstudien, durchführen; g) Darlehen aufnehmen; h) Immobilien mieten; i) Immobilien nutzen, verwalten und/oder verwalten lassen; j) in Ausnahmefällen Bürgschaften oder Darlehen gewähren, die die Verwirklichung ihres Zwecks fördern.