Die Stiftung verfolgt gemäß Artikel 335 des Zivilgesetzbuches den Zweck, die Ausbildungskosten, Unterhaltskosten und Unterstützungsleistungen für die Mitglieder der Familie des Gründers (die Begünstigten) zu bezahlen. Sie kann auch für ähnliche Zwecke eingesetzt werden. Sie kann auch den Begünstigten, die dies benötigen, Unterstützung und Hilfe leisten. Die Leistungen der Stiftung werden in Form von einmaligen oder wiederholten Zuwendungen an die Inhaber der elterlichen Sorge erbracht, soweit die Begünstigten minderjährig sind, und ansonsten an die Begünstigten selbst, sowie in Form von Darlehen und jeder anderen Form der Vermögenszuweisung, um die oben genannten Kosten zu decken. Darüber hinaus kann die Stiftung alle Operationen durchführen, deren Ertrag den Begünstigten zur Deckung des oben definierten Zwecks zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere kann sie Investitionen und Anlagen tätigen, Kredite aufnehmen, Obligationen emittieren, Verträge abschließen und sich durch Verpflichtungen binden, Aktien, Obligationen, Partizipationsscheine und andere Wertpapiere von bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen erwerben. Schließlich fördert die Stiftung den Unternehmergeist der Familienmitglieder des Gründers durch die langfristige Beteiligung an Unternehmen.