Die Stiftung bezweckt die Förderung der beruflichen Ausbildung in den Bereichen der Uhrmacherei, Mikrotechnik oder einem anderen ähnlichen Bereich, insbesondere durch die Vergabe von Lehr- und Studienstipendien an die in Artikel 7 genannten Begünstigten, insbesondere im Rahmen des Bundesgesetzes über die Berufsbildung oder durch die Gewährung von Leistungen an private oder öffentliche Schulen, die sich der Ausbildung in technischen Berufen widmen. Die Stiftung kann insbesondere die oben genannten Leistungen ab dem Auftreten einer charakteristischen Arbeitslosigkeit, die mehrere ausbildende Unternehmen, Mitglieder der APHM, betrifft, zuweisen. Das Kapital und die Erträge der Stiftung werden ausschließlich für die Verwirklichung des oben genannten Zwecks verwendet.