Seine Ziele sind folgende: 1. Den Familienmitgliedern, wie in Artikel 4 unten definiert, die aufgrund von unvorhergesehenen Umständen, insbesondere aufgrund ihres Gesundheitszustands oder ihres Alters, in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, zu helfen; ausgeschlossen sind Schwierigkeiten, die auf mangelnder Vorsicht zurückzuführen sind; 2. Zur Ausbildung und beruflichen Bildung der Kinder, Söhne und Töchter, der Familienmitglieder, wie in Artikel 4 unten definiert, beizutragen und dies für 10 Jahre; auf begründeten Antrag des Betroffenen kann der Stiftungsrat durch eine unanfechtbare Entscheidung einen zusätzlichen Beitrag gewähren, gemäß der Studienbeihilfenregelung der Stiftung von Palézieux.