Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen zugunsten der Arbeitnehmer der Gründerin bzw. des Arbeitgebers sowie zugunsten der Arbeitnehmer wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmen sowie ihrer Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; sie kann die Vorsorge über die Mindestleistungen des BVG hinaus ausdehnen und Unterstützung in Notlagen aufgrund von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Mutterschaft anbieten; die Anbindung eines wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmens erfolgt durch einen schriftlichen Anschlussvertrag, der der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gebracht werden muss; der Stiftungsrat erlässt eine oder mehrere Reglemente, die die Leistungen, Organisation, Verwaltung und Finanzierung sowie die Kontrolle der Stiftung definieren; er regelt in den Reglementen die Beziehungen zu den Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Anspruchsberechtigten; die Reglemente können jederzeit vom Stiftungsrat geändert werden, wobei die erworbenen Rechte der Destinatäre zu wahren und der Zweck der Stiftung zu beachten sind; um ihren Zweck zu erreichen, kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder eines Teils von ihnen abschließen oder bestehenden Verträgen beitreten; sie ist dann Versicherungsnehmerin und Begünstigte.