Schützen Sie die Mitarbeiter der Gründerin, ihrer Filialen, der Gesellschaften, die ihr direkt oder indirekt, tatsächlich oder rechtlich verbunden sind, mit Wohnsitz in der Schweiz, vor den wirtschaftlichen Folgen des Alters, der Invalidität, der Krankheit oder von Unfällen, und unterstützen Sie die Familie eines verstorbenen Mitarbeiters. Die Stiftung kann auch Mitarbeitern helfen, die ohne eigenes Verschulden in Not geraten, sei es durch Arbeitslosigkeit oder um jeden anderen Zustand der Armut zu mildern. Sie hat das Recht, als Versicherungsnehmer Gruppenversicherungsverträge mit Versicherungsgesellschaften zugunsten eines Teils oder des gesamten Personals der Gründerin abzuschließen oder bestehende Verträge auf ihren Namen zu übernehmen. Die Stiftung kann keine Verpflichtungen übernehmen, die rechtlich der Gründerin obliegen, noch Leistungen erbringen, die den Charakter einer Arbeitsvergütung haben, wie z.B. Teuerungszulagen oder andere Lohnzuschläge.