die Einrichtung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Durchführungsbestimmungen zugunsten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der skyguide SA (nachfolgend als die Stifterin bezeichnet) und der Unternehmen, die ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden sind (nachfolgend gemeinsam als «verbundene Unternehmen» bezeichnet), sowie zugunsten ihrer Familien und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Anbindung eines verbundenen Unternehmens erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Anbindungsvereinbarung. Die Stiftung kann eine Vorsorge einrichten, die über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht, einschließlich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt eine Verordnung über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Finanzierung und die Kontrolle der Stiftung. Darin regelt er die Beziehungen der Stiftung zum Arbeitgeber, den Versicherten und den Berechtigten. Die Verordnung kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechte der Begünstigten geändert werden. Die Verordnung und ihre Änderungen müssen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschließen oder an bestehenden Verträgen teilnehmen; sie muss dabei selbst als Versicherungsnehmerin und Begünstigte auftreten. Die Stiftung kann auch Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge erbringen, die zugunsten ihrer Begünstigten eingerichtet wurden.