Zuwendungen, unter Einsatz des Kapitalertrags, einer finanziellen Unterstützung in erster Linie an ehemalige Mitglieder der Arbeitslosenkasse, an Mitglieder des ehemaligen christlichen Baugewerksbundes des Kantons Freiburg oder einer anderen christlichen Gewerkschaftsgruppierung des Kantons Freiburg, bzw. deren Familien (Kreis der Begünstigten), die ohne eigenes Verschulden grosse materielle Schwierigkeiten haben oder Hilfe benötigen. In Frage kommen Mitglieder und Familien, die materielle Schwierigkeiten haben, insbesondere infolge längerer Krankheiten, Unfälle, Invalidität, Tod, längerer Arbeitslosigkeit oder katastrophaler Ereignisse. Die Begünstigten müssen grundsätzlich im Kanton Freiburg domiziliert sein. Die Stiftung verfolgt keine gewinnorientierten oder kommerziellen Zwecke (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck).