finanzielle Unterstützung von Organisationen oder Projekten, insbesondere in Genf, die sich für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren einsetzen; Organisationen oder Projekte, die sich für die Unterstützung von behinderten, misshandelten, verwaisten oder benachteiligten Kindern einsetzen; die Ausbildung von Künstlern sowie die Unterstützung von Künstlern in Not; künstlerische und kulturelle Organisationen. Der Stiftungsrat ist frei, die Leistungen den oben genannten Begünstigten in den von ihm für angemessen erachteten Verhältnissen zuzuteilen. Die Stiftung kann alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihren Zielen in Zusammenhang stehen. Sie verfolgt keine gewinnorientierten Ziele und hat keinen politischen, konfessionellen oder staatlichen Charakter.