Förderung der Forschung im medizinischen und wissenschaftlichen Bereich, insbesondere durch die Vergabe von zwei jährlichen Preisen in Höhe von mindestens fünfundzwanzig Tausend Franken (CHF 25'000) oder einem Betrag, der dreißig oder vierzig Prozent (30 oder 40%) der Nettoeinnahmen des Stiftungsvermögens entspricht, an zwei junge Forscher im Alter von mindestens dreißig Jahren in den medizinischen und wissenschaftlichen Bereichen. Diese Preise zeichnen eine veröffentlichte und international anerkannte Arbeit von offensichtlichem wissenschaftlichem Interesse aus. Jede Fakultät, jedes Universitätsinstitut, jede technische, wissenschaftliche oder historische Hochschule von Universitätsrang in der Schweiz kann einen Kandidaten für einen der jährlichen Preise beim Stiftungsrat vorschlagen. Die Stiftung ist für die Pflege des Grabes der Eheleute Berthouzoz zuständig. Die Stiftung hat keinen religiösen Charakter. Sie darf keine konfessionellen oder politischen Bindungen haben. Alle Leistungen der Stiftung haben einen rein freigebigen Charakter, unter Ausschluss jeder Vergütung für die geleistete Arbeit.