Die Stiftung bezweckt, die nicht selbständige Stiftung des Gründers «Fonds zur Unterstützung der psychiatrischen Klinik Bellelay» gemäss ihrer aktuellen Zweckbestimmung, wie im Artikel 3.2 des Vertrags über die Übertragung einer nicht selbständigen Stiftung vom 29. November 2016 vereinbart, zu übernehmen, zu verwalten und weiterhin zu verwenden. Die Stiftung bezweckt, andere, ausschliesslich für öffentliche oder gemeinnützige Zwecke bestimmte Anteile, die mit Auflagen seitens der Spender versehen sind, in einem gemeinsamen administrativen Rahmen zu empfangen, zu verwalten und zu verwenden. Die Stiftung bezweckt, allgemein die Zuwendung von Spenden für öffentliche oder gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit psychiatrischen Dienstleistungen zu fördern, insbesondere indem sie die Möglichkeit bietet, auf die Gründung selbständiger Stiftungen im Rechtssinne zu verzichten. Insbesondere ermöglicht sie es Anteilen, ihre Stiftungsfunktion auch dann zu erfüllen, wenn die Gründung einer selbständigen Stiftung im Rechtssinne aufgrund des Verhältnisses zwischen den Gründungs- und Verwaltungskosten einerseits und dem Kapital und seinem Ertrag andererseits aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen nicht ratsam erscheint. Die Stiftung kann, im Rahmen ihres Zwecks und unter Beachtung der Auflagen, die den Anteilen beigegeben sind, Institutionen oder Projekte, unabhängig von ihrer Form, die sozialen, caritativen, humanitären, medizinischen, ökologischen, wissenschaftlichen, kulturellen oder anderen Zwecken dienen, unterstützen. Die Stiftung ist öffentlich-rechtlich, verfolgt öffentliche Zwecke und hat keinen Erwerbszweck. Sie ist politisch und konfessionell neutral.