Unterstützung aller Bildungs-, kulturellen oder sozialen Zwecke, unter Wahrung des Geistes der Offenheit und der reformierten Tradition der Gründerin. Bei der Gründung der Stiftung übernimmt sie die Verwaltung der privaten französischsprachigen Schule, die aus den Verhandlungen hervorging, die zur Auflösung der 1836 gegründeten ELPF führten. Nutzung der ihr zugeteilten Gebäude als Anfangskapital, indem sie diese hauptsächlich für Bildungseinrichtungen, insbesondere die Freie Öffentliche Schule (deutschsprachige Kindergarten- und Primarschule) und die private Kindergarten- und Primarschule, beide von der Gründerin gegründet, durch Mietverträge zur Verfügung stellt. Sie unterstützt die reformierte Kirchgemeinde von Freiburg bei der Organisation des konfessionellen Unterrichts in ihren Gebäuden. Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Tätigkeiten. In Bezug auf die neuen Bestimmungen des Stiftungsrechts, Art. 86 lit. a ZGB, behält sich die Gründerin das Recht vor, im gesetzlich vorgesehenen Verfahren den ursprünglichen Zweck der Stiftung zu ändern.