Der Zweck der Stiftung besteht darin, in Orsonnens eine öffentliche Einrichtung zu betreiben, Unterkünfte im Sinne von Hotellerie und Para-Hotellerie zu verwalten und Lösungen zur sozio-professionellen Wiedereingliederung sowie Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen in Schwierigkeiten zu fördern, insbesondere durch:
- Gelegentliche Arbeitsplätze für Personen in Schwierigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Suchtproblemen und damit verbundenen Problemen;
- Eine Bewertung und (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt für die Begünstigten;
- Eine Form der Eingliederung für die Begünstigten;
- AFP-Schulungen für die Begünstigten, um ihre nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Die Stiftung sorgt dafür, dass die Einrichtung ihre soziale Rolle als Begegnungsstätte für die Bevölkerung und die Dorfgesellschaften von Villorsonnens beibehält. Die Stiftung kann jede zugelassene wirtschaftliche Nebentätigkeit entfalten, die ihr ermöglicht, ihre Ziele zu erreichen, insbesondere durch die Finanzierung oder Subventionierung der Kosten für Ausrüstungen oder Projekte im Zusammenhang mit ihren Zielen. Sie ist auch berechtigt, Spenden, Güter, öffentliche oder private Subventionen zu beantragen und zu erhalten und Verträge abzuschließen, mit der Bedingung, dass die entsprechenden erzielten Einnahmen ausschließlich ihren Zielen zugewiesen werden. Die Stiftung entfaltet ihre Tätigkeit ohne Gewinnabsicht. Die durch ihre Tätigkeit erzielten Einnahmen müssen ausschließlich ihren Zielen zugewiesen werden. Die Stiftung verfolgt keinen Gewinnzweck. Die weiteren Bedingungen von Artikel 86a des Zivilgesetzbuches bleiben vorbehalten. Die Dauer der Stiftung ist unbegrenzt.