In der Schweiz und im Ausland: die Ausbreitung des evangelischen christlichen Glaubens, die Verkündigung des Evangeliums und die christliche Erbauung zu fördern, unabhängig davon, ob der Begünstigte ein offizielles Zeugnis der theologischen Befähigung besitzt oder nicht, ob er Teil einer organisierten Gemeinde oder Gemeinschaft ist oder nicht; die Unterstützung evangelischer Missionen oder Organisationen, philanthropischer, sozialer, bildender und kultureller Werke; die Linderung individueller materieller Not oder Bedürfnisse, wie z.B. die von alten, kranken, Waisen oder mittellosen Studenten, ohne dass diese Aufzählung erschöpfend ist.