1. Unterstützung von religiösen Gemeinschaften, insbesondere kontemplativen Frauenorden, insbesondere: a. durch finanzielle Unterstützung im Rahmen ihrer kirchlichen Tätigkeit; b. durch logistische Unterstützung im Rahmen ihrer Pastoral; c. durch jede andere regelmäßige oder punktuelle Hilfe, die sich auf die Pastoral oder Spiritualität der religiösen Gemeinschaft bezieht. 2. Förderung des Denkens von Maurice Zundel. Die Stiftung kann darüber hinaus alle notwendigen Akte unterzeichnen, Verträge abschließen und im Allgemeinen alle Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder die ihre Verwirklichung fördern können. Keines der Vermögenswerte und Einkünfte der Stiftung darf für andere Zwecke als die oben genannten verwendet werden. Die Stiftung verfolgt keinen gewinnorientierten oder kommerziellen Zweck.