Der Zweck der Stiftung ist ausschließlich gemeinnützig; sie verfolgt keine gewinnorientierten Ziele. Die Stiftung ist in der Schweiz und weltweit tätig und orientiert sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, um auf Umweltbedrohungen zu reagieren und ihnen entgegenzuwirken. Die Mission der Stiftung besteht darin, Projekte zu unterstützen und umzusetzen, die darauf abzielen, die Artenvielfalt zu erhalten, die Umwelt und die Tiere zu schützen, auf Umweltprobleme aufmerksam zu machen und zu nachhaltigen Lösungen beizutragen. Insbesondere wird die Stiftung, ohne sich darauf zu beschränken, die folgenden Ziele im Rahmen ihrer Mission verfolgen: i. Initiativen zur Klimasicherheit und zur Minderung des Klimawandels; ii. Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen von Dürren; iii. Unterstützung des Übergangs zu nachhaltigen Energiequellen; iv. Naturschutz, einschließlich der lokalen Problematik des Gletscherschwunds; v. Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltfragen durch verschiedene Mittel, wie Online-Bildung (digitale Bildung); vi. Förderung von nachhaltigen Kurzketten in der Ernährung und anderen Sektoren; vii. Bekämpfung der Wasserverschmutzung, Boden- und Luftverschmutzung; viii. Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Abfallwirtschaft; ix. Verhinderung des Verlusts der Artenvielfalt. Die Stiftung kann alle notwendigen Aktivitäten, Zusammenarbeit oder Partnerschaften (öffentlich oder privat) unternehmen, um ihre Ziele zu erreichen, immer im Einklang mit ihren gemeinnützigen und nicht gewinnorientierten Zielen. Dies umfasst insbesondere die Vergabe von Stipendien und Forschungsbeihilfen an Forscher und Studenten im Bereich des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Ökologie. Die Stiftung kann auch mit der Kunstwelt zusammenarbeiten, um die Umweltbewusstseinsbildung durch Ausstellungen und Ausstellungen oder ähnliche Initiativen zu fördern. Der Gründer behält sich das Recht vor, den Zweck oder die Organisation der Stiftung zu ändern. Diese Änderung kann erfolgen, wenn seit der Gründung der Stiftung oder der letzten Änderung auf Antrag des Gründers mindestens zehn (10) Jahre vergangen sind. Dieses Recht ist unveräußerlich und geht nicht auf die Erben des Gründers über.