Die Kongregation zur Verfügung stellen der notwendigen finanziellen Mittel für die Ausübung ihrer karitativen und sozialen Tätigkeit, einschließlich insbesondere folgender Wohltätigkeitsmaßnahmen: a) Organisation, Verwaltung, Betrieb und Unterstützung von karitativen Einrichtungen zugunsten benachteiligter und bedürftiger Jugendlicher, älterer Menschen, Kranker und Bedürftiger, ohne religiöse Diskriminierung; b) Bildung und Ausbildung der Jugend; c) Aufnahme aller Personen, die Hilfe oder Unterstützung benötigen, sowohl materiell als auch intellektuell, mit dem Ziel einer kulturellen, moralischen und spirituellen Förderung.